Alle Einblicke

Mieterwechsel sauber abwickeln: Fristen, Übergabe und Kaution

Digitaler Arbeitsplatz für die Mietverwaltung

Ein Mieterwechsel gehört zum normalen Bewirtschaftungsalltag – und ist trotzdem für viele Eigentümer eine Zeit voller Kleinteiligkeit. Zwischen der Kündigung und der Neuvermietung liegen Fristen, ein Übergabetermin, die Kaution und eine Reihe von Dokumenten. Wer diese Schritte einmal sauber strukturiert, arbeitet jeden weiteren Wechsel routiniert ab – ohne Zeitverlust und ohne Streit über Details, die längst geklärt gewesen wären.

Fristen: der Rahmen für den Auszug

Alles beginnt mit der Kündigung. Beim Wohnraum gilt nach § 573c Abs. 1 BGB eine Frist von drei Monaten, gekündigt wird spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. Kündigt der Mieter, läuft diese Frist für ihn immer gleich – unabhängig davon, wie lange er schon in der Wohnung wohnt.

Anders beim Vermieter: Dessen Kündigungsfrist verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung der Wohnung jeweils um drei Monate, also auf sechs beziehungsweise neun Monate. Für die Praxis heißt das: Ab dem Tag, an dem eine Mieterkündigung eingeht, ist die Uhr für die Neuvermietung gestellt. Je länger man mit Inserat und Besichtigungen wartet, desto mehr Leerstand entsteht.

Sofort nach der Kündigung: bestätigen und planen

Der erste Schritt ist eine kurze Kündigungsbestätigung: Datum des Zugangs, bestätigter Auszugstermin und der Hinweis, wie und wann die Übergabe stattfinden soll. Das kostet zehn Minuten und verhindert später die häufigste Streitfrage – wann die Kündigung nun wirksam geworden ist.

Gleichzeitig lohnt ein Blick auf den Zustand der Wohnung. Was muss vor der Neuvermietung repariert oder erneuert werden? Für Besichtigungen gilt im laufenden Mietverhältnis: Termine mit dem Mieter absprechen und ankündigen, statt kurzfristig vor der Tür zu stehen. Das hält das Verhältnis gut – und der Mieter präsentiert die Wohnung dann meist gern.

Die Wohnungsübergabe: protokollieren statt erinnern

Am Übergabetag zählt, was schriftlich festgehalten wird. Ein Übergabeprotokoll mit den Zählerständen für Strom, Wasser und Heizung, der Anzahl der übergebenen Schlüssel, dem Zustand der Räume und vereinbarten Rückbaupunkten ist das wichtigste Dokument des gesamten Wechsels. Fotos der Räume gehören ins Protokoll, ebenso die Unterschriften beider Seiten.

Drei Punkte gehören in jedes Protokoll:

  • Zählerstände mit Nummer, Stand und Ablesedatum – die Grundlage für die spätere Nebenkostenabrechnung.
  • Zustand der Wohnung: Wände, Böden, Sanitär und Küche, am besten mit Datum versehenen Fotos.
  • Schlüssel: Anzahl und Art, inklusive Briefkasten, Keller und Garage.

Was nicht im Protokoll steht, muss später mühsam bewiesen werden. Was drinsteht, ist in Sekunden nachlesbar.

Kaution abrechnen, aber korrekt

Die Kaution war bei Einzug begrenzt: Nach § 551 BGB darf sie höchstens drei Monatsmieten ohne die Betriebskostenvorauszahlungen betragen, und der Mieter durfte sie in drei gleichen Teilzahlungen leisten. Angelegt werden musste das Geld getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst zugunsten des Mieters.

Beim Auszug wird die Kaution mit allen offenen Ansprüchen verrechnet: Mietrückstände, Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, und noch offene Betriebskosten. Berechtigte Einbehalte gehören schriftlich begründet und belegt; der Rest wird zurückgezahlt. Sauber dokumentiert ist eine Rückzahlung kein Risiko – unklar dokumentiert schon.

Betriebskosten: die Frist läuft weiter

Auch bei einem Auszug bleibt die Jahresabrechnung der Betriebskosten unverändert fällig. Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen – für den ausgezogenen Mieter genauso wie für den aktuellen. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er Nachforderungen aus dieser Abrechnung grundsätzlich nicht mehr geltend machen. Umgekehrt muss der Mieter Einwendungen gegen eine Abrechnung ebenfalls binnen zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Wer häufige Fehler bei der Abrechnung gleich miterkennen will, findet sie in unserem Beitrag Nebenkostenabrechnung: Die 5 häufigsten Fehler.

Neuvermietung: die Wohnungsgeberbestätigung nicht vergessen

Sobald der neue Mieter einzieht, gibt es eine Pflicht, die leicht übersehen wird: die Wohnungsgeberbestätigung. Nach § 19 Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber – bei einer Vermietung also der Vermieter – verpflichtet, den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde auch elektronisch zu bestätigen. Der neue Mieter braucht diese Bestätigung für seine Anmeldung, die nach § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen muss.

Die Bestätigung enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Adresse der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Vordrucke stellen die Meldebehörden bereit; ein Exemplar gehört in die Objektakte.

Dokumentation als roter Faden

Kündigung, Protokoll, Zählerstände, Kaution, Bestätigung – ein einziger Mieterwechsel erzeugt schnell zwölf Dokumente und mehr. Wer sie in einer zentralen, nach Objekten und Mietverhältnissen geordneten Ablage führt, hat auf jede Rückfrage eine Antwort zur Hand: vom Streit über die Schönheitsreparaturen bis zur Frage des Steuerberaters nach den Zählerständen. Genau darum geht es auch in unserem Beitrag zur digitalen Mietverwaltung: Werkzeuge, die Mieterdaten, Fristen und Abrechnungen in einem verlässlichen Ablauf zusammenführen.

Fazit

Ein Mieterwechsel ist kein Ausnahmezustand, sondern ein Prozess mit bekannten Schritten: Frist prüfen, Kündigung bestätigen, Übergabe protokollieren, Kaution sauber verrechnen, Jahresabrechnung fristgerecht erstellen, Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Wer diese Reihenfolge einmal etabliert und die Dokumente zentral führt, arbeitet jeden weiteren Wechsel in Routine ab – und die Wohnung steht dem nächsten Mieter schneller wieder zur Verfügung.

Unsere Leistungen umfassen Technologie, Werkzeuge, Vorlagen und allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung. Angaben zu Rendite und Bestandsoptimierung beziehen sich auf das eigene Portfolio von Cortelio. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder Finanzberater.

Mehr Effizienz durch Property Technology?

Kontakt aufnehmen